zevvonb3k schrieb am 19.01.2023 19:58:
Zumsteinspitze schrieb am 19.01.2023 10:47:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 19.01.2023 10:44:
vielleicht sollten sich die Damen dann ein wenig professionalisieren, und die branchenübliche Vorkasse einfordern, auch bei Nachverhandlungen ... ;)
Mit Verlaub, eigene Erfahrungen, Erfahrungen eines Freundes oder eines Freundes vom Freund?
Wahrscheinlich Kenntnisse der Rechtswissenschaften. Das Geschäft ist sittenwidrig und lässt sich hinterher nicht einklagen, daher die Vorkasse.
Das ist auch eine Möglichkeit....😉