Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2023 hatten die Arbeitgeber in der Kommission zusammen mit der Vorsitzenden gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter*innen durchgesetzt, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 um nur 41 Cent auf 12,41 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2025 auf lediglich 12,82 Euro. Schon heute ist klar, dass diese beiden Erhöhungsschritte in keinem Fall zu einem existenzsichernden Mindestlohn führen.
https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/mindestlohn-steigt-auf-12-41-euro/
In einem Kommentar der Wirtschaftswoche wird der Mindestlohn-Vorstoß eher negativ beurteilt – von einem "Überbietungswettbewerb" ist die Rede; die "eigentlich zuständige Kommission" werde damit überflüssig gemacht. Als Konsequenz schlägt das Blatt vor: "Schafft die Mindestlohnkommission doch gleich ab!"
Ja, eine Mindestlohnkommission in der die Arbeitgebervertreter einfach ihre Vorstellung
gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter durchdrücken können,
die gehört wirklich abgeschafft.
Vor allem dann,
wenn dieser durchgedrückte Vorschlag noch nicht einmal
die bis November 2024 in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie ("60%") erfüllt.
Und die Politik hat sich auch noch einfach
an die Vorgaben einer solchen Kommission zu halten?
Wer hat denn bitte dieses Gesetz geschrieben?
Offensichtlich die Lobbyisten der Arbeitgeberseite, oder was?