Auch bei unseren Öffentlich-Rechtlichen traten nur die Kriegsbefürworter vor die Kamera.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den sogenannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erfüllen, der in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verankert ist.
Danach "müssen die Programme den Zuschauern und Zuhörern umfassend(!) und ausgewogen(!) Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten".