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  • Circular

mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.2003

Re: Hängt dann davon ab

schtonie schrieb am 21.09.2018 12:16:

Circular schrieb am 21.09.2018 12:09:

schtonie schrieb am 21.09.2018 12:01:

Circular schrieb am 21.09.2018 11:41:

einen Test in Staatsbürgerkunde zu zwingenden Voraussetzung machen. Wer diesen nicht besteht, sollte danach wie ein Staatenloser behandelt werden.

nach welcher Ideologie diese jeweilige "Staatsbürgerkunde" kreiert wurde. Wie sollte denn deiner Meinung nach ein Staatenloser behandelt werden?

So wie Staatenlose in Deutschland aktuell behandelt werden. Da muss sich gar nichts ändern. Man muss sich lediglich die Bürgerrechte wieder verdienen und da finde ich die Prüfung besser, als die früher übliche Bezahlung für die Bürgerrechte.

Als Staatenloser hat man hierzulande keine Bürgerrechte?

Bürger ist in Deutschland nur, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland inzwischen keine Bürgerversammlungen mehr, sondern Einwohnerversammlungen. Staatenlose besitzen in Deutschland auch kein Wahlrecht.

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