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  • schtonie

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2007

Re: Hängt dann davon ab

Circular schrieb am 21.09.2018 12:26:

schtonie schrieb am 21.09.2018 12:16:

Circular schrieb am 21.09.2018 12:09:

schtonie schrieb am 21.09.2018 12:01:

Circular schrieb am 21.09.2018 11:41:

einen Test in Staatsbürgerkunde zu zwingenden Voraussetzung machen. Wer diesen nicht besteht, sollte danach wie ein Staatenloser behandelt werden.

nach welcher Ideologie diese jeweilige "Staatsbürgerkunde" kreiert wurde. Wie sollte denn deiner Meinung nach ein Staatenloser behandelt werden?

So wie Staatenlose in Deutschland aktuell behandelt werden. Da muss sich gar nichts ändern. Man muss sich lediglich die Bürgerrechte wieder verdienen und da finde ich die Prüfung besser, als die früher übliche Bezahlung für die Bürgerrechte.

Als Staatenloser hat man hierzulande keine Bürgerrechte?

Bürger ist in Deutschland nur, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland inzwischen keine Bürgerversammlungen mehr, sondern Einwohnerversammlungen. Staatenlose besitzen in Deutschland auch kein Wahlrecht.

Das mit dem Wahlrecht betrifft ja alle, welche nicht die deutsche sondern eine andere Staatsangehörigkeit haben aber selbst Staatenlose genießen hierzulande die gleichen Grundrechte wie alle Anderen auch.
Ob man das nun Bügerversammlung oder Einwohnerversammlung nennt, spielt wohl keine Rolle. Auch Staatenlose können eine Versammlung anmelden, den Sozialstaat in Anspruch nehmen oder sich eine Arbeit suchen, insofern sie anerkannt oder geduldet sind.

Du regtest ja an, dass Menschen, welche einen Test in Staatsbürgerkunde nicht bestehen, als Staatenlose behandelt werden sollten und man sich die Bürgerrechte erst wieder verdienen müsse. Lassen wir mal das Wahlrecht außen vor. Welche anderweitigen wichtigen Rechte oder Privilegien wären das?

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