In dem Artikel ist die Rede davon, daß die Freigabe der
Information verweigert werden kann, wenn die Dokumente zu groß
oder sonst irgendwie zu unhandlich seien, um rausgegeben zu werden.
Für mich nur ein kurzreichweitiger Vorbehalt: Schon bald wird
immer mehr in elektronischer Form vorliegen und da bräuchte man
nur das ein oder andere Dokument auf Severebene freigäben. Kein
unangemessener Aufwand mehr, hinter dem man sich verstecken
könnte.