Wenn man mit jemand anders verwechselt wird, komplette Datenauskunft nach Datenschutzgesetz machen, und wenn da auch nur ein einziger Datensatz einer anderen Person ist, dann den Datenschutzverstoß melden.
Eigentlich sind ALLE Fehler eine Straftat nach § 187, aber das geht wohl immer ins Leere. Vermutlich irgendein Blabla weshalb die Schufa von diesem Straftatbestand ausgenommen ist, ansonsten wären Schufa und Co schon längst dicht gemacht worden.
Ich wäre echt mal gespannt zu sehen wie die Schufa bei Datenschutzbußgeldern reagiert. Und ob da eine extra Strafe draufkommt, weil sie die gar nicht selbst melden(wenn man sie auf Fehler hinweist), obwohl Unternehmen ja dazu verpflichtet sind sich selbst anzuzeigen.