teqq.at schrieb am 04.08.22 23:57:
Dazu müsste man aber ein paar Dinge tun, wie sie in Österreich getan werden, beispielsweise eine Zweckbindung der Beiträge, oder auch Begrenzung der Arbeitslosengeldbezugsdauer sowie deren Deckelung. Oder Asylgesetze, die auf zeitliche Begrenzung abzielen.
Die Arbeitslosengeldbezugsdauer ist im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze bereits begrenzt worden.
Auch die Höhe es ALG ist bereits gedeckelt: Maximal 6.700 Euro (West) beziehungsweise 6.150 Euro (Ost) brutto pro Monat werden angerechnet. Daraus ergibt sich ein Anspruch von rund 2.000 bis 2.400 Euro, abhängig von Bundesland, Steuerklasse und Kindern. Lag Ihr Verdienst darüber, erhöht sich Ihr ALG I nicht weiter als bis zu diesem Maximalbetrag.
Asylgesetze haben nichts mit den Sozialversicherungen zu tun. Es nützt hier m.E sehr wenig, diejenigen, die wenig haben, auf diejenigen zu hetzen, die gar nichts haben.
Die absurde gesellschaftliche Vermögensungleichheit muss behoben werden. Dazu gehört, dass hohe Kapitaleinkommen über Steuern und Sozialabgaben endlich an den Kosten einer funktionierenden Gesellschaft beteiligt werden.