huldreich honorius weidkämper schrieb am 04.08.2022 09:19:
Rente also erst nach Ableben? Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Gerechnet wird über die durchschnittliche Lebenserwartung aller Bürger, die interessiert aber nicht. Es ist uninteressant, wie alt der Arzt, der Anwalt, der Beamte, der Professor, der Selbständige, der Politiker werden, die zahlen alle nicht ein. Interessant ist die Lebenserwartung der gesetzlich Pflichtversicherten, die können sich gar nicht aussuchen, in welchem System sie versichert sind. Man erwirbt durch seine Beiträge Anwartschaften, nach denen sich die Rente bemisst - das macht jeder für sich.
Das ist richtig, aber jeder kann für sich entscheiden, ob er Arzt, Anwalt, Beamter, Professor, Selbständiger bzw. Politiker wird oder doch lieber bei Amazon in der Logistik arbeitet.
Demografie und "Generationengerechtigkeit" sind erstmal aussen vor. Übrigens-bei niedriger Geburtenrate spart der Staat, Kinder kosten ihn auch Geld. Erwirtschaftet werden muss die Rente immer vom erwerbstätigen und erwerbsfähigen Teil einer Volkswirtschaft, unabhängig davon, ob umlage- oder kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Bei einer Kapitaldeckung kann man (siehe norwegischer Staatsfonds) Menschen im Ausland für sich arbeiten lassen.
Merkwürdigerweise drehen sich Reformen immer um die gesetzliche Rente, nie hört man von Reformen über die Berufsständischen Rentenversicherungen.
Was wäre da notwendig?