Die Altersverteilung der Belegschaft muss der Altersverteilung der Bevölkerung im Bereich 25...Rentenalter grob übereinstimmen. Wenn im oberen Altersbereich signifikant weniger Belegschaftsanteil als Bevölkerungsanteil besteht, werden Strafzahlungen fällig.
Der Arbeitgeber müsste doch hier eine "Bringschuld" haben, oder? Fordern kann ja jeder.
BTW, Beispiel aus Bekanntenkreis
IT-Spezialistin, Jahreseinkommen 95.000 EUR MUSSTE in Rente gehen als sie das Renteneintrittsalter erreicht hat. Durch Corona konnte sie ca. 1 Jahr von zu Hause aus arbeiten. Sie meinte zu mir, dass sie noch gerne länger arbeitet würde (entweder ganztags oder in Teilzeit). Arbeitergeber: NEIN, Sie haben das Renteneintrittsalter erreicht. Wir beschäftigen keine Mitarbeiter mehr die bereits as Renteneintrittsalter erreicht haben.
Interessant: Wenn sie zum Vorstand oder zum Aufsichtsrat gehört hätte wäre das kein Problem gewesen.
Also – wir halten fest:
Arbeitgeber:
Will Erhöhung der gesetzlichen, wöchentlichen Arbeitszeit
Erhöhung des Renteneintrittsalters
Niedrigere Beiträge in der GKV und der DRV (bei Leistungskürzungen für die Versicherten)
Einschränkung des Streikrechts
Keinen Inflationsausgleich in den Tarifverhandlungen
Mehr Kindergartenplätze (von den Arbeitnehmer zu zahlen)
Zuschüsse für die Beschäftigung für Langzeitarbeitslose (ohne Aussicht auf unbefristeter Festanstellung) -> Subvention
Streichung der Qualifizierungsmaßnahmen um den Arbeitlosenversicherungsbeitrag zu senken
Niedrigere Steuern (kommt in erster Linie AGs bzw. GmbHs zugute)
Was liefert hier der Arbeitgeber? Wo sind hier Verpflichtungen (z.B. die Industrie bzw. große Arbeitnehmer ziehen sich immer stärker aus der Ausbildungsveranwortung zurück).
Ja, das Schulsystem stickt – Arbeitgeber können auch hier Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose anbieten (besonders schwervermittelbare Jugendliche). Hier könnte auch von Amtswegen ein Begleitkonzept erfolgen.
Fort- und Weiterbildung – wieso soll der Gesetzgeber nur dafür aufkommen? Angeblich wissen Arbeitgeber was sie brauchen. Bei Ärzte wie bei medizinische Mitarbeiter besteht eine Fortbildungspflicht (wird von AG bezahlt). Wieso nicht in anderen Bereichen statt nur zu winseln.
Laut der Zeitschrift "Capital" handeln Arbeitgeber immer noch nach "Gutsherrenart". Die Dauer bis ein Bewerber eine Antwort erhält ist zu lange. Manche Bewerber kommen nur auf Anfrage eine Antwort. Auch nach dem Vorstellungsgespräch dauert es zu lange – auch wenn es eine Zusage gibt.
Hier wird gewinselt, dass der Bewerber sich bereits was anderes hat. Ja mei, dann muss man halt schneller sein. Oder, vielleicht ist es doch nicht so wichtig.
Auch wurde bemängelt, dass qualifizierte, ältere Mitarbeiter nicht berücksichtigt werden (Capital). Wobei der Artikel erwähnte, wer bleibt den heute noch in einem Unternehmen für 10, 20 oder 30 Jahre? Der Artikel meinte, dass Arbeitgeber zu unflexibel sind.
Ich glaube, dass man das mit "ältere Arbeitnehmer" einschließlich Diskriminierung auf Arbeitgeberseite überhaupt nicht auf den Schirm hat.