Die Altersverteilung der Belegschaft muss der Altersverteilung der Bevölkerung im Bereich 25...Rentenalter grob übereinstimmen. Wenn im oberen Altersbereich signifikant weniger Belegschaftsanteil als Bevölkerungsanteil besteht, werden Strafzahlungen fällig.
Wenn man zwangsweise früher in Rente gehen muss, weil man wegen des Alters keinen Job mehr findet, werden die Abzüge durch diese Strafzahlungen ausgeglichen.
Mal sehen, ob die Arbeitgeber dann immer noch nach einer Erhöhung des Rentenalters schreien. Niemand hindert die Arbeitgeber daran, Mitarbeiter im Rentenalter einzustellen. Niemand hindert einen Rentner daran, noch voll zu arbeiten.
(Die einzige Ausnahme sind Früh-/Teilzeitrenten und "Arbeitslos 2 Jahre früher ohne Abzüge"-Renten. Da darf man bis zum gesetzlichen Eintrittsalter nur auf 520 Euro Basis arbeiten, hinterher aber wieder voll.)