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738 Beiträge seit 09.12.2004

Re: Wusste ich noch gar nicht...

MajorGriffon schrieb am 29. Juli 2010 16:07

> "Die Polizei sei schließlich nur dafür zuständig "sicherzustellen,
> dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die
> öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen
> können. Das heißt, die Polizei übernimmt die Kontrolle für den nicht
> abgesperrten Bereich außerhalb des Veranstaltungsgeländes."
Das ist so geltendes Recht. Das vom Veranstalter gemietete Gelände
ist Privatgelände. Da darf die Polizei nur unter 3 Voraussetzungen
drauf: Entweder der Veranstalter fordert die Polizei an oder es gibt
einen entsprechenden Gerichtsbeschluß oder es ist Gefahr im Verzug,
daß dort Straftaten ablaufen, die ein sofortiges Eingreifen
erforderlich machen. Und die Feuerwehr/Notarzt darf natürlich Leben
retten/Gefahren abwehren. Solange das aber dort nicht der Fall ist,
hat der Veranstalter das alleinige Hausrecht. Ist in Fußballstadien
auch nicht anders.

> Ach sooo ist das... Und mir haben diese Lügenbarone in der
> Verwaltungsausbildung mal vorgeflunkert, das die Aufrechterhaltung
> der öffentlich Sicherheit und Ordnung zu den Aufgaben der Polzei
> gehört.
Auf öffentlichen Wegen/Gelände. Das vom Veranstalter gemietete
Gelände gehört nicht dazu.

> Klar, wenn ich im Einkaufszentrum überfallen werde ist das auch kein
> Fall für die Polizei, nainai! Da muss ich mich an den
> Kaufhausbetreiber halten, der übernimmt die Strafverfolgung.
Doch, es ist ein Fall für die Polizei. Aber es gilt auch hier, was
ich weiter oben geschrieben habe. Wenn du natürlich die 112 anrufst,
dann gilt 'Gefahr im Verzug'. Und der Kaufhausbetreiber wird kaum
etwas dagegen haben, daß die Grünen sich um dich kümmern. Bist du
irgendwo privat eingeladen und der Gastgeber läßt dich nicht mehr
weg, darf die Polizei auch die Tür eintreten und dich rausholen.
Solange du freiwillig dort bist, dürfen die Grünen nichts machen.

> Fakt ist, das das Geländer in Duisburg von jedermann betreten werden
> durfte, ohne Einschränkungen durch Tickets oder beschränkungen auf
> bestimmte Personenkreise.
Deswegen ist es dennoch ein Privatgelände. Dein Garten bleibt auch
ein Privatgelände, auch wenn du die gesamte Nachbarschaft zum
Grillabend einlädst. 

> Damit gilt das auch als öffentlicher Raum und die Polzei ist
> zuständig.
Nein. S.o.

> Es ist mit Sicherheit auch Versagen des Veranstalters, aber in erster
> Linie ist es Versagen der Ordnungbehörden, die es niemals dazu hätten
> kommen lassen dürfen, das 1,4 Mio Menschen in Duisburg einfallen.
Vom OB über die Stadtverwaltung über den Beamten, der
Sicherheitsvorschriften außer Kraft gesetzt hat, bis zum
Veranstalter, der es nichtmal geschafft hat, die erforderlichen und
zugesagten Ordner zu stellen, alle haben hier Dreck am Stecken. Bis
das wirklich sauber aufgeklärt ist, das kann jetzt dauern.

Regards
Nohab.

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