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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Wusste ich noch gar nicht...

"Die Polizei sei schließlich nur dafür zuständig "sicherzustellen,
dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die
öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen
können. Das heißt, die Polizei übernimmt die Kontrolle für den nicht
abgesperrten Bereich außerhalb des Veranstaltungsgeländes."

Ach sooo ist das... Und mir haben diese Lügenbarone in der
Verwaltungsausbildung mal vorgeflunkert, das die Aufrechterhaltung
der öffentlich Sicherheit und Ordnung zu den Aufgaben der Polzei
gehört.

Klar, wenn ich im Einkaufszentrum überfallen werde ist das auch kein
Fall für die Polizei, nainai! Da muss ich mich an den
Kaufhausbetreiber halten, der übernimmt die Strafverfolgung.

Fakt ist, das das Geländer in Duisburg von jedermann betreten werden
durfte, ohne Einschränkungen durch Tickets oder beschränkungen auf
bestimmte Personenkreise.

Damit gilt das auch als öffentlicher Raum und die Polzei ist
zuständig.

Es ist mit Sicherheit auch Versagen des Veranstalters, aber in erster
Linie ist es Versagen der Ordnungbehörden, die es niemals dazu hätten
kommen lassen dürfen, das 1,4 Mio Menschen in Duisburg einfallen.
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