Valerie Sintos schrieb am 20.11.2023 16:35:
Dieses konnte dann gar nicht anders , als so zu entscheiden, wie es dann kam.
Nach der in jüngerer Zeit eingerissenen "Not-kennt-kein-Gebot"-Rechtsprechung des BVerfG wäre eine andere Entscheidung durchaus vorstellbar gewesen. Die Crux war wohl, dass das Gericht nicht von einem Notstand überzeugt werden konnte.