Gasmann schrieb am 20.11.2023 16:50:
Valerie Sintos schrieb am 20.11.2023 16:35:
Dieses konnte dann gar nicht anders , als so zu entscheiden, wie es dann kam.
Nach der in jüngerer Zeit eingerissenen "Not-kennt-kein-Gebot"-Rechtsprechung des BVerfG wäre eine andere Entscheidung durchaus vorstellbar gewesen. Die Crux war wohl, dass das Gericht nicht von einem Notstand überzeugt werden konnte.
Naja das konnte man eigentlich schon - aber es sieht eben einen strukturell bedingten Notstand und keinen nur temporär akuten, das steht doch so in der Begründung des Urteils
Und für strukturelle kann halt die Schuldenbremse nicht umgangen werden.