Wenn der Lieferant die Lieferverträge nicht einhält und nicht liefert, klärt man das in 100% solcher Fälle vor Gericht.
Ich bin sicher, dass Deutschland nicht auf Vertragserfüllung besteht. Das wäre ja der totale Gesichtsverlust.
Wenn der Lieferant die Lieferverträge nicht einhält und nicht liefert, klärt man das in 100% solcher Fälle vor Gericht.
Ich bin sicher, dass Deutschland nicht auf Vertragserfüllung besteht. Das wäre ja der totale Gesichtsverlust.