Kürbisschnitzer schrieb am 15.11.2023 18:19:
Wenn der Lieferant die Lieferverträge nicht einhält und nicht liefert, klärt man das in 100% solcher Fälle vor Gericht.
Ich bin sicher, dass Deutschland nicht auf Vertragserfüllung besteht. Das wäre ja der totale Gesichtsverlust.
Das dafür zuständige Gericht wäre bei der Welthandelsorganisation.
Ist aber schon seit Jahren de-facto Handlungsunfähig weil die Amerikaner schon so lange die Ernennung von neuen Berufungsrichtern blockieren das inzwischen das Berufungsgericht nicht mehr Tagungsfähig ist; https://www.dw.com/en/wto-judge-blockage-could-prove-the-beginning-of-the-end/a-51613082
Wenn das Hauptgericht jetzt also zu einem Ergebnis kommt welches man nicht mag, zB das die Amerikanischen Sanktionen gegen China illegal waren und sind; https://www.pbs.org/newshour/world/world-trade-organization-rules-u-s-tariffs-on-china-are-illegal
Dann legt man einfach Berufung ein, und die Sache verläuft sich im stillgelegten Prozedere; https://www.bloomberg.com/news/articles/2020-10-26/u-s-appeals-wto-ruling-that-trump-s-china-tariffs-were-illegal
Schon praktisch diese Werte und Regelbasierende Welt.