Lutz Bohmann schrieb am 15.11.2023 12:
Um das mal zu übersetzen, steht da nichts anderes, als das die Klimakirchler nicht in der Lage waren, mit ihrer Apokalypsengeschichte beim BVerfG zu punkten.
Das steht da nicht. Über die Sinnhaftigkeit der neuen Verwendung hatte das Gericht gar nicht zu urteilen, lediglich über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass die Union mit ihrer Klage auch das Sondervermögen der Bundeswehr kippen wollte, das könnte jetzt aber aus den gleichen Gründen unrechtmäßig sein.