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Avatar von Lutz Bohmann
  • Lutz Bohmann

28 Beiträge seit 13.11.2023

doch genau das steht da

nicht ausreichend dargelegt

Das ist nicht die Sprache die wir verwenden, aber das sind ja Juristen. Die können in einer Urteilsbegründung nicht schreiben, dass sie das für Nonsens halten.

das könnte jetzt aber aus den gleichen Gründen unrechtmäßig sein

Ja, könnte man. Wird man aber nicht.

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