Lutz Bohmann schrieb am 15.11.2023 13:00:
nicht ausreichend dargelegt
Das ist nicht die Sprache die wir verwenden, aber das sind ja Juristen. Die können in einer Urteilsbegründung nicht schreiben, dass sie das für Nonsens halten.
das könnte jetzt aber aus den gleichen Gründen unrechtmäßig sein
Ja, könnte man. Wird man aber nicht.
Doch Juristen können sehr feinsinnig Nonsens unterstellen und trotzdem nüchtern schreiben.
Taten sie hier nicht.
Ich teile Deine Meinung, dass man das "über Nacht" ins Grundgesetz geschriebene 100Mrd Euro Aufrüstungsprogramm nicht anfassen wird. Da hätte die CDU dann ja auch nicht mitgestimmt und ihre Rüstunglobbyisten werden sich diese feine Gelegenheit Milliarden zu versenken nicht entgehen lassen.