stadtFux schrieb am 15.11.2023 14:42:
Kreditermächtigungen aus Haushaltsgesetz oder -satzung stellen keine Verpflichtung zur Kreditaufnahme dar. Mithin muss eine bestehende Kreditermächtigung nicht ausgenutzt werden, wenn sich die geplante Haushaltslage in Wirklichkeit günstiger darstellt.
Vermutlich weil die Haushaltslage wohl nicht so ist wie man das gerne hätte.
Ist nach den Ganzen Wums, Doppel Wums und anderen Verteilgeschenken der Ampel an alle möglichen Gruppen auch nicht verwunderlich. Am Ende bezahlen soll es dann wie immer der "kleine Mann", der kann sich am wenigsten wehren.