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Avatar von Black-Jack

320 Beiträge seit 11.04.2008

Spät- aber hoffentlich noch nicht zu späte BVerfG-„Ermahnung“ ..

.. das Politiker (aller Farben!!!) nicht einfach „beschließen“ können was sie wollen. Wenn schon die allermeisten Medien eher in Form eines Gesinnungsjournalismus „mitmischen“, als ihre ureigenste Aufgabe einer objektiv möglichst umfassenden Berichterstattung mit redaktionell getrennter Kommentierung wahrnehmen., Labern, vernebeln, beschwichtigen,...

Die allermeisten Politkomiker der letzten Jahrzehnte debattieren zielführend schon lange keine gesellschaftlichen Herausforderungen (Rentenfinanzierungmehr, Gesundheitskosten, BW-Beschaffungsprioritäten, wirklich spürbare Infrastrukturverbesserungen, uvm.), sondern kleistern (verdrängen), je nach medial wahrnehmbarer Lautstärke (Elektroautoprämie, Migrantenpauschale, Industriestrompreisreduzierung, Mehrwertsteuernachlässe, u.ä.) , etwaige Probleme einzelner Klientel-Gruppen mit viel Geld des Steuerzahlers zu. Hauptsache man bleibt nach der nächsten Wahl am Ruder. (oder Futterkrippe).

https://bdi.eu/artikel/news/bundeshaushalt-2024-nur-12-prozent-des-etats-sind-fuer-investitionen-vorgesehen

Nur die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen sind nicht mehr unendlich vermehrbar; eigentlich schon lange am Limit! Wertschöpfende Wirtschaftsförderung - FEHLANEIGE; eher Subventionssteigerungen und bundesbürgschaften wie zuletzt für SIEMENS-energy.
Also noch mehr Schulden? Erst recht bei deutlich gesteigerten Zinsen? Fiskalisches Blinde-Kuh-Verhalten bis zum volkswirtschaftlichem Zusammenbruch oder gesellschaftlichen Unruhen wie vor knapp hundert Jahren?

Der Bundesrechnungshof hat noch vornehm, aber unzweifelhaft deutlich hervorgehoben, dass allein die aktuell 29 „Sondervermögen“ inzwischen die doppelte Höhe des Bundeshaushalts 2024 (445 Mrd. €, Artikel[(bdi.eu]) “ ausmachen“ und eigentlich (Tabelle 2) als unzweifelhafte Staatverschuldung in Höhe von inzwischen 869 Mrd. auszuweisen wären.

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/sondervermoegen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Sondervermögen des Bundes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Haushaltstransparenz sowie die Funktionsfähigkeit der Schuldenregel (bundesrechnungshof.de)

Das Ende der Fahnenstange (bzw. Grenzen des ungehinderten Wachstums?) ist demzufolge erreicht.
Allerdings drückt sich die real existierende Parteiendemokratu.r sowohl in diversen Regierungskoalitionen, wie auch in der jewiligen Opposition, vor jeder schmerzhaften öffentlichen Diskussion, mit welcher abgestuften Priorität (und ggf. erneuten, allerdings sehr deutlich veminderten Kreditaufnahme) "demnächst" welche Staatausgaben noch „vertretbar“ wären. Oder welche Gruppe in welchem Umfang den Gürtel enger schanllen müsste, und welche unverzichtbaren Staatsausgaben tatsächlich innovativ, wertsteigernd oder zukunftsnotwendig (warum genau) vertretbar wären.

Deshalb ist jede wirksame Maßnahme zu begrüßen (hier durch ein BVerG-Urteil), die einer weiterhin unverantwortlich agierenden Politik hinsichtlich einer weiteren offenen oder verdeckten Verschärfung der Staatverschuldung „in den Arm“ fällt. Ob durch Wahlkreisgeschenke (überteuerte BW-Schiffsbeauftragungen), oder Dummheit (Maut-Schadensersatzdesaster) oder politisch fragwürdigen Wolkenkuckuckszielen (Bürgergeld ohne Arbeitsverpflichtung) spielt inzwischen wegen der noch weiter wachsenden Refinanzierungsdramatik nur noch eine nachgelagerte Rolle.

Am Schluss läuft es wieder einmal einen Rattenfänger hinaus, der den aktuell zu verurteilenden Populismus noch viel deutlich in den Schatten stellen wird.

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