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480 Beiträge seit 02.07.2015

Warum überhaupt Schulden?

Kreditermächtigungen aus Haushaltsgesetz oder -satzung stellen keine Verpflichtung zur Kreditaufnahme dar. Mithin muss eine bestehende Kreditermächtigung nicht ausgenutzt werden, wenn sich die geplante Haushaltslage in Wirklichkeit günstiger darstellt.

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