Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 01.08.2017

Re: Volksverhetzung

Loderich schrieb am 07.12.2022 11:20:

Ansonsten solltest du dir mal §164 StGB anschauen

Also, entweder haben Sie es mit Jura oder mit der Deutschen Sprache nicht so.

§164 setzt eine Anzeige bei einer Behörde oder eine öffentliche Verdächtigung voraus, die hier nie vorgelegen hat. Etwas prüfen zu wollen ist eine neutrale Aussage, die prinzipiell ergebnisoffen ist. Eine Verdächtigung hingegen suggeriert oder behauptet einen Tatsachenbestand.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten