Loderich schrieb am 07.12.2022 10:51:
Zeig mal, was du kannst, wo bist du dir denn einigermaßen sicher (oder wenigstens unsicher), dass es sich um Volksverhetzung handeln könnte?
Das kann er doch gar nicht! Er wollte nur mal drohen und damit zeigen, dass er ein solches Spektrum an Meinungsfreiheit nicht tolerieren will.
Dazu erfindet er sich dann eine Legitimation im Strafrecht, das war schon alles.
;-)
Es ist immer gut, einen Text sorgfältig zu lesen. Es lag weder eine Feststellung noch eine Drohung vor, sondern der Wunsch nach Prüfung.
Der Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB ist erfüllt, "wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, indem er zu Hass, Gewalt und Willkür aufstachelt gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen oder gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung."
Die Motive der Deutschen Regierung für die Unterstützung der Ukraine mit den Motiven des Kremls für die Zerstörung der Ukraine gleichzusetzen - wie im Artikel geschehen - kann als Gutheißen des russischen Angriffs gewertet werden.
Ein Gutheißen der Vertreibung von 10 Millionen Menschen oder eines genozidalen Kriegs gegen das ukrainische Volk kann dementsprechend im Einklang mit §130 StGB gesehen werden - zumindest wäre es einer Prüfung wert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.12.2022 11:05).