Es hilft nichts einen Gesetzestext nachzuplappern, den man inhaltlich nicht verstanden hat.
;-)
Die Motive der Deutschen Regierung für die Unterstützung der Ukraine mit den Motiven des Kremls für die Zerstörung der Ukraine gleichzusetzen - wie im Artikel geschehen - kann als Gutheißen des russischen Angriffs gewertet werden.
Von Meinungsfreiheit hast du auch keine Ahnung!
Ein Gutheißen der Vertreibung von 10 Millionen Menschen oder eines genozidalen Kriegs gegen das ukrainische Volk kann dementsprechend im Einklang mit §130 StGB gesehen werden - zumindest wäre es einer Prüfung wert.
Ach ja? Findest du? Wenn du den Verdacht einer Straftat hast, so bist du als Bürger verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen und hier nicht von "Prüfung" (durch irgendwen nur nicht von dir veranlasst) zu schwadronieren.
Ansonsten solltest du dir mal §164 StGB anschauen, damit deine juristischen Kenntnisse ein etwas weiteres Spektrum bekommen.
;-)