Loderich schrieb am 07.12.2022 11:20:
Ansonsten solltest du dir mal §164 StGB anschauen
Also, entweder haben Sie es mit Jura oder mit der Deutschen Sprache nicht so.
§164 setzt eine Anzeige bei einer Behörde oder eine öffentliche Verdächtigung voraus, die hier nie vorgelegen hat. Etwas prüfen zu wollen ist eine neutrale Aussage, die prinzipiell ergebnisoffen ist. Eine Verdächtigung hingegen suggeriert oder behauptet einen Tatsachenbestand.