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Avatar von Loderich
  • Loderich

364 Beiträge seit 22.11.2022

Re: Volksverhetzung

Mit Verlaub, aber du scheinst mir ein unwissender Schwätzer, der sich mit einfältiger Überheblichkeit nun davonstehlen will!

Du hast den Verdacht einer Straftat geäußert! Fakt!
Wenn du den Verdacht auf eine Straftat hast, dann bist du verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen. Das aber traust du dich nicht, das sollen andere jetzt für dich "prüfen", nicht?

Entweder bist du zwar vom Verdacht einer Straftat überzeugt, aber zu feige deine Pflicht zur Anzeige zu erfüllen, oder abner du hast eine haltlose und verleumderische Behauptung in den Raum gestellt und weisst genau, welche Konsequenz das gemäß § 164 StGB haben könnte.
;-)

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