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  • Loderich

364 Beiträge seit 22.11.2022

Re: Volksverhetzung

Der Ad hominem ist meist die letzte Ausflucht, nachdem man festgestellt hat, dass man argumentativ auf verlorenem Posten steht.

Die du zuvor (Also, entweder haben Sie es mit Jura oder mit der Deutschen Sprache nicht so.) schon zunehmen versucht hast, nicht? Meine Antwort darauf stellt nur dein Defizit fest, das ist leider aufgrund deiner Äußerungen unvermeidbar. ;-)
Also bitte, spar dir solche plumpen Spielchen.

Dass du dich zum Erklärer der deutschen Sprache hier aufzuschwingen versucht, hat in der Tat schon eine gewisse Komik. Aber um dir hier etwas semantische Nachhilfe zu geben.

Du hast den Verdacht einer Straftat expressis verbis geäußert, indem du die Prüfung des Textes diesbezüglich verlangt hast. Da du diesen Verdacht einer Straftat hast, wäre es deine Bürgerpflicht, dies zur Anzeige zu bringen, doch das traust du dich nicht, denn du weisst, dass dein Verdacht eigentlich leeres Drohgeschwätz war, das objektiv zu substanziieren dir nicht möglich ist.

Nun windest du dich, weil du dich in deiner unlauteren Absicht ertappt fühlst und versuchst deine Defizite auf denjenigen zu projizieren, der dich darin vorgeführt hat.
Armselig, aber was willst du sonst auch tun, nicht?
;-)

p.s. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens der "man", dem du den Prüfungsvorschlag mittels deiner Anzeige zu machen hast!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.12.2022 12:17).

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