Loderich schrieb am 07.12.2022 12:13:
Du hast den Verdacht einer Straftat expressis verbis geäußert, indem du die Prüfung des Textes diesbezüglich verlangt hast.
Meine Güte, dass jemand eine juristisch unhaltbare Behauptung, wie Sie sie hier ein weiteres Mal präsentieren, nun gefühlt dutzendfach in einem Forum wiederholt, weil er denkt, dass sie dadurch richtiger wird, deutet schon auf ein bedenklich geringes Selbstwertgefühl.
Beraten Sie sich mal mit Ihrem Anwalt, wenn Sie weiterhin glauben, mit Ihren sachlich falschen Aussagen im Recht zu sein, der wird Ihnen die Paragraphen sicher laienverständlich erläutern.
Ansonsten netter Versuch im thread derailing!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.12.2022 13:06).