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Re: Volksverhetzung

Loderich schrieb am 07.12.2022 12:46:

p.s.
Ohne Verdacht keine Notwendigkeit zur Prüfung!

Sie haben leider immer noch nicht verstanden, worüber Sie hier reden.
Im §164 geht es um eine Verdächtigung wider besseres Wissens, und dieses wird durch den Vorschlag einer ergebnisoffenen Prüfung ja ausgeschlossen.

tschüß!

Das war vermutlich Ihre erste richtige und vernünftige Einlassung in diesem Thread. Hoffentlich halten Sie sich auch daran.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.12.2022 13:05).

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