Leider sehe ich mich gezwungen, dir den Sachverhalt aufgrund deines offenbar geminderten Sprachverständnisses nochmals zu erläutern, damit du nicht in falschen Vorstellungen verharrst, die dich nur weiter in solche Peinlichkeiten führen.
Im §164 geht es um eine Verdächtigung wider besseres Wissens, ....
Eben! Du hast deinen Verdacht der Volksverhetzung wider besseres Wissen geäußert. In dem Artikel wird ein Sachverhalt im Rahmen der Informations- und Meinungsfreiheit dargestellt, was für jeden halbwegs sprachlich Gebildeten unschwer zu erkennen ist.
Deshalb versuchst du dich ja jetzt auch herauszuwinden aus deinem Geschwätz von einem Verdacht des Verstosses gegen 130 StGB, mit dem du eine feige Drohung in den Raum stellen wolltest, die "man" (nicht du selber) dann verwirklichen soll.
So ist es doch, nicht wahr? ;-)
Nun denn .... du fühlst dich ertappt und kannst es einfach nicht ertragen, gell? :-)
Jetzt aber wirklich ...