Heinrich Kalle schrieb am 20.07.2019 08:22:
Ich würde gerne wissen, um welche anderen (Straf)Maßnahmen es sich dabei handelt.
Es gibt keine "anderen Maßnahmen". Die Formulierung im Artikel ("die Schule habe andere Maßnahmen ergreifen können") scheint mir etwas missverständlich. In anderen Presseartikeln heißt es nämlich deutlicher, dass die Schule zuerst andere Maßnahmen hätte ergreifen müssen, bevor überhaupt Bußgelder verhängt werden dürfen.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/mannheim-hebt-bussgeldbescheid-gegen-fridays-for-future-demonstranten-auf/
Die Aufhebung der Verfahren begründet die Stadt damit, dass die Schule vorab nicht „alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen“ habe, die zur Verfügung stehen.
Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass einfach erheblicher politischer Druck ausgeübt wurde und dass sich die Stadt deshalb schleunigst eine bis zwei notdürftige Erklärungen zurechtbastelte.
https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/nachrichten-ticker/artikel/stadt-hebt-bussgelder-gegen-klimademonstranten-auf-1/
Nach breiter Kritik hat die Stadt Mannheim die Bußgelder gegen vier Familien
aufgehoben, deren Kinder während der Schulzeit an Klimaprotesten teilgenommen hatten. «Die Besonderheit dieser Fälle im Vergleich zum klassischen Schulschwänzen» sei zunächst nicht aufgefallen, begründete die Stadt die Entscheidung. Für die betroffenen Familien heißt das, sie müssen die 88,50 Euro nicht zahlen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.07.2019 09:11).