Subzero schrieb am 24.03.2019 17:29:
Dann müssen aber auch andere Alter (Schutzalter) abgesenkt werden. Dann wird jeder Teenie, der beim Klauen erwischt wird nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Jugendstrafrecht gibts dann nur noch von 10 bis 14, wer über 16 ist kriegts mit der groben Kelle.
Und das heißt dann auch: Bundeswehr ab 15. Bei Einführung der Wehrpflicht können dann auch Sechzehnjährige gezogen werden - Volkssturm ole!
Als Schutzalter wird übrigens das Alter bezeichnet, ab dem eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird.
Das dürfte zumindest den Vorstellungen einiger prominenter Grüner wie Volker Beck enstprechen. Schließlich haben die Grünen ja schon 1980 auf ihrem zweiten Bundesparteitag die Streichnung des § 176 StGB gefordert.