wird für Täter bis 21 (fast) immer das Jugendstrafrecht angewandt.
Entweder sind Jugendliche reif zum Wählen dann müssen sie aber auch für ihre Taten einstehen.
Wenn das Wahlalter herabgesetzt wird dann auch Strafmündigkeit (14 -> 10), Alter für Alkohol ( 16 -> 12 , 18 -> 14).
Wenn sie mit 14 wählen dürfen dann sollten sie als volljährig gelten mit allen Vor- und Nachteilen.
(Aus Wiki zur Volljährigkeit)
- ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten,
- Verträge ohne Sorgeberechtigten rechtmäßig abschließen, etwa eine eigene Wohnung mieten,
- hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren kaufen, besitzen sowie konsumieren,
- an Glücksspielen wie Lotto teilnehmen,
- sich an jugendgefährdenden Orten (Nachtbars, Nachtclubs) aufhalten,
jugendgefährdende Schriften konsumieren
Wenn man nur das Alter zum Wählen heruntersetzt so sehe ich dies aus politischen Gründen an weil sich einige Parteien Vorteile davon versprechen
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.03.2019 09:08).