solange man den jungen Menschen nicht die nötige Reife zutraut? Wenn man wählen will, dann sollte man zumindest für sich selbst Verantwortung übernehmen können.
Wenn man aber erst mit 21 vollständig für sein Handeln verantwortlich gemaht werden kann, dann sollte man auch erst mit 21 wählen dürfen.
Das Wahlrecht sollte an die Strafmündigkeit gekoppelt werden. Wer wählen darf, der darf auch in den Knast.
Raabun