rkinet schrieb am 2. August 2005 8:37
> Zitat:
> 'Um es gleich vorneweg klarzustellen:
> Ich leugne keinen Holocaust,
> aber ich kann es auch nicht gutheissen, wenn jemand dies
> nicht tun darf. '
>
> So sieht es aber das Bundesverfassungsgericht und der deutsche
> Gesetzgeber nicht. Bei der Holocaust-Leugnung wird eben rücksichtslos
> die Würde der Überlebenden angegriffen, daher strafbar.
Schon mal daran gedacht, dass es kaum noch Ueberlebende
gibt? Und wie sieht das in 20 Jahren aus, wenn es tatsaechlich
keine Ueberlebenden mehr gibt. Dann wuerde ich mit einer
Leugnung, wenn ich sie denn vorhaette, niemandem mehr weh tun.
Mit anderen Worten: Haette man vor 200 Jahren die Leugnung
der Hexenverbrennungen im Mittelalter unter Strafe gestellt,
duerfte ich heute nicht behaupten, dass es sie nicht gab.
Wohl gemerkt, es geht um das _duerfen_. Ich behaupte es nicht,
aber ich moechte es _duerfen_.
Und wenn es nur die offizielle Lehrmeinung gibt, wo ist da
die Kommunikation in der Gesellschaft ueber ein Thema?
Das waere ziemlich armseelig.
> Wir haben auch bei Hass-Predigern und Terroristen sowohl Gewalt, als
> auch eine entwürdigende Herabsetzung der Opfer vorab durch Predigten
> oder Anschauungsmaterial vorliegen.
Ein Opfer wird erst Opfer, wenn die Straftat begangen wird.
Ansonsten begibst du dich auf die Pfade von 'Minority Report'.
> Der Mibrauch der Meinungsfreiheit
Allein das ist schon ein Widerspruch in sich.
> ist auch schon ewig im
> Strafgesetzbuch berücksichtigt.
Genau. Das ist dieser beruehmte Satz 'Das naehere regelt ein
Bundesgesetz.' Steht unter nahezu allen Artikeln der Verfassung.
De facto gibt es also gar keine selbige.
> Nachdem unser Grundgesetz und die
> Rechtsprechung aber völlige Freiheit für wissenschaftliche und
> künstlerische definiert, sind sachlich korrekte Kritiken oder die
> künstlerische kritische Aufarbeitung des Themas auch zukünftig immer
> möglich.
Solange ich mich also systemkonform verhalte, ist das ok.
Wehe aber, ich weiche ab?
> Aber die 'Trittbrett-Fahrer', die per Meinungsfreiheit ihre Umwelt
> belügen oder andere wieder besseres Wissen diffamieren sollten per
> Gesetz deutlich engere Grenzen bekommen.
Wie willst du denn entsprechende Gesetze formulieren?
'Es ist verboten, zu behaupten, 2+2 sei 5.'
*wech_lach*
Gruss,
O'Brien
> Zitat:
> 'Um es gleich vorneweg klarzustellen:
> Ich leugne keinen Holocaust,
> aber ich kann es auch nicht gutheissen, wenn jemand dies
> nicht tun darf. '
>
> So sieht es aber das Bundesverfassungsgericht und der deutsche
> Gesetzgeber nicht. Bei der Holocaust-Leugnung wird eben rücksichtslos
> die Würde der Überlebenden angegriffen, daher strafbar.
Schon mal daran gedacht, dass es kaum noch Ueberlebende
gibt? Und wie sieht das in 20 Jahren aus, wenn es tatsaechlich
keine Ueberlebenden mehr gibt. Dann wuerde ich mit einer
Leugnung, wenn ich sie denn vorhaette, niemandem mehr weh tun.
Mit anderen Worten: Haette man vor 200 Jahren die Leugnung
der Hexenverbrennungen im Mittelalter unter Strafe gestellt,
duerfte ich heute nicht behaupten, dass es sie nicht gab.
Wohl gemerkt, es geht um das _duerfen_. Ich behaupte es nicht,
aber ich moechte es _duerfen_.
Und wenn es nur die offizielle Lehrmeinung gibt, wo ist da
die Kommunikation in der Gesellschaft ueber ein Thema?
Das waere ziemlich armseelig.
> Wir haben auch bei Hass-Predigern und Terroristen sowohl Gewalt, als
> auch eine entwürdigende Herabsetzung der Opfer vorab durch Predigten
> oder Anschauungsmaterial vorliegen.
Ein Opfer wird erst Opfer, wenn die Straftat begangen wird.
Ansonsten begibst du dich auf die Pfade von 'Minority Report'.
> Der Mibrauch der Meinungsfreiheit
Allein das ist schon ein Widerspruch in sich.
> ist auch schon ewig im
> Strafgesetzbuch berücksichtigt.
Genau. Das ist dieser beruehmte Satz 'Das naehere regelt ein
Bundesgesetz.' Steht unter nahezu allen Artikeln der Verfassung.
De facto gibt es also gar keine selbige.
> Nachdem unser Grundgesetz und die
> Rechtsprechung aber völlige Freiheit für wissenschaftliche und
> künstlerische definiert, sind sachlich korrekte Kritiken oder die
> künstlerische kritische Aufarbeitung des Themas auch zukünftig immer
> möglich.
Solange ich mich also systemkonform verhalte, ist das ok.
Wehe aber, ich weiche ab?
> Aber die 'Trittbrett-Fahrer', die per Meinungsfreiheit ihre Umwelt
> belügen oder andere wieder besseres Wissen diffamieren sollten per
> Gesetz deutlich engere Grenzen bekommen.
Wie willst du denn entsprechende Gesetze formulieren?
'Es ist verboten, zu behaupten, 2+2 sei 5.'
*wech_lach*
Gruss,
O'Brien