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392 Beiträge seit 09.03.2004

Das neue französische Ausländerrecht - Frankreich macht's richtig!

Das neue französische Ausländerrecht wird einige zukunftsweisende
Ansätze aufzeigen, um dem islamischen Terror und, wichtiger noch, der
mehr und mehr raumgreifenden Masseninvasion aus aller Welt nach
Europa, endlich Einhalt zu gebieten.

Eingesickerte Migranten sollen in Frankreich demnach bis zur
Entscheidung über ihren weiteren Aufenthaltsstatus prinzipiell in
Sammelunterkünften untergebrach werden und erhalten dort auf Kosten
des Staates eine medizinische Versorgung und Einheitsverpflegung nach
europäischem Standard.
Extra"würste" bei der Essensversorgung wird es zukünftig nicht mehr
geben!
Dem, der in Europa leben will, ist aus Sicht des französischen
Gesetzgebers durchaus zuzumuten sich auch mit europäischer Kost zu
verpflegen.

Abgelehnte Asylbewerber, welche ihre Herkunft verschleiern oder die
nicht konstruktiv an der Klärung ihrer Herkunft und der
schnellsmöglichen Beendigung ihres illegalen Aufenthaltes mitwirken,
sollen in geschlossenen Unterkünften innerhalb Frankreichs oder in,
unter französischer Kontrolle stehenden, Einrichtungen in Nordafrika
betreut werden.

Hingegen erhalten Migranten, welche freiwillig in ihre Heimat
zurückkehren eine großzügige finanzielle Unterstützung von 2000 Euro
für jeden Erwachsenen und 1000 Euro pro Kind zuzüglich zu den
Reisekosten.

Um das Untertauchen zu erschweren, werden von jedem Betroffenen der
digitalisierte Fingerabdruck und verschiedene biometrische Daten
registriert. Es wird dann ein Identitätsnachweis hierüber ausgestellt
der elektronisch abgleichbar ist, so daß bei Kontrollen binnen
kürzester Zeit die Identität und der Aufenthaltsstatus zu ermitteln
ist.

Firmen oder Privatpersonen welche illegal in Frankreich aufhältige
Migranten beschaftigen oder sonstwie finanziell unterstützen, werden
verpflichtet für die Kosten der Unterbringung und Abschiebung
aufzukommen.

Weiterhin wird bei der Eheschließung mit einem französischen Partner
JEDER Fall prinzipiell auf die Gefahr einer Scheinehe überprüft. Auch
wenn sich noch nach einigen Jahren Belege für eine Scheinehe finden
lassen, kann der Aufenthaltsstatus rückwirkend geändert und die Ehe
annuliert werden.
Der französische Partner ist in einem solchen Fall verpflichtet, für
alle Kosten welche der Gesellschaft durch den illegalen Aufenthalt
des Migranten und die nun notwendig gewordene Abscheibung entstehen,
aufzukommen.

Außerdem wird mit der Eheschließung KEINE Möglichkeit eines Nachzuges
von Familinangehörigen mehr verbunden sein. Wer mit der Verwandschaft
zusammenzuleben wünscht, muß das im Herkunftsland tun. Hierdurch wird
ein weiteres riesiges Schlupfloch exzessiver Masseneinwanderung
endlich gestopft.

In der politischen Arena wird das neue Gesetz momentan noch heiß
diskutiert, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Pariser
Nationalversammlung ist zu hoffen, daß es ohne größere Abstriche in
Kraft treten kann.
Sogar einige Abgeordnete der Opposition haben in Erkenntnis der
gebotenen Dringlichkeit bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Insgesamt also ein zukunftsweisender Entwurf, an welchem sich
hoffentlich auch Deutschland und die anderen Länder Europas ein
Beispiel nehmen werden.

Damit Europa auch in Zukunft noch Europa bleibt!
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