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  • rkinet

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2000

Re: Holocaust

Zitat:
'Um es gleich vorneweg klarzustellen:
Ich leugne keinen Holocaust,
aber ich kann es auch nicht gutheissen, wenn jemand dies
nicht tun darf. '

So sieht es aber das Bundesverfassungsgericht und der deutsche
Gesetzgeber nicht. Bei der Holocaust-Leugnung wird eben rücksichtslos
die Würde der Überlebenden angegriffen, daher strafbar.

Wir haben auch bei Hass-Predigern und Terroristen sowohl Gewalt, als
auch eine entwürdigende Herabsetzung der Opfer vorab durch Predigten
oder Anschauungsmaterial vorliegen.
In Deutschland wäre ein Straftatbestand ähnlich der
'Holocaust'-Leugnung denkbar, ohne wirklich ein neues Rechtssystem
bei uns schaffen zu müssen.

Der Mibrauch der Meinungsfreiheit ist auch schon ewig im
Strafgesetzbuch berücksichtigt. Nachdem unser Grundgesetz und die
Rechtsprechung aber völlige Freiheit für wissenschaftliche und
künstlerische definiert, sind sachlich korrekte Kritiken oder die
künstlerische kritische Aufarbeitung des Themas auch zukünftig immer
möglich.
Aber die 'Trittbrett-Fahrer', die per Meinungsfreiheit ihre Umwelt
belügen oder andere wieder besseres Wissen diffamieren sollten per
Gesetz deutlich engere Grenzen bekommen.   
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