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  • rkinet

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2000

Recht auf ein Leben in Freiheit

Das Grundgesetz schüzt die Privatspähre.

Das höchste Gut ist aber die Würde des Menschen und der Erhalt der
freiheitlich, demokratischen Grundordnung. Solange nicht entwürdigend
vom Staat vorgegangen wird, sind begründete Kontrollen der
Privatshäre auch zulässig.

Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
VT-logen.
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