Das Grundgesetz schüzt die Privatspähre.
Das höchste Gut ist aber die Würde des Menschen und der Erhalt der
freiheitlich, demokratischen Grundordnung. Solange nicht entwürdigend
vom Staat vorgegangen wird, sind begründete Kontrollen der
Privatshäre auch zulässig.
Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
VT-logen.
Das höchste Gut ist aber die Würde des Menschen und der Erhalt der
freiheitlich, demokratischen Grundordnung. Solange nicht entwürdigend
vom Staat vorgegangen wird, sind begründete Kontrollen der
Privatshäre auch zulässig.
Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
VT-logen.