rkinet schrieb am 1. August 2005 9:21
> Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
> die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
> VT-logen.
Wenns da schon Ausnahmen gibt, kann man das Ding ja gleich einmotten.
Scheint ja sowieso nur hinderlich.
> Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
> die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
> VT-logen.
Wenns da schon Ausnahmen gibt, kann man das Ding ja gleich einmotten.
Scheint ja sowieso nur hinderlich.