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216 Beiträge seit 16.06.2004

Typen von deinem Schlag

Hallo lieber Suppenkasper!

Mr.Mustard schrieb am 3. August 2005 21:44

> Daß einige Grundrechte eingeschränkt werden können, sofern eine
> Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden
> kann, widerspricht nicht der prinzipiellen Bindung des Staates und
> seiner Organe an das Grundgesetz.

Hat auch niemand anders behauptet.

> Un da steht nun mal an erster Stelle z.B.
> "Die Würde des Menschen (nicht: des Deutschen) ist unantastbar. (auch
> nicht :"ist grundsätzlich mit Füßen zu treten"

Ganz toll zitiert - wirklich!

Hat aber auch niemand - zumindest nicht ich oder rkinet - anders
behauptet. Was soll das ganze also von Dir? Weißt Du nicht mehr?
Glaub ich Dir!

Du zeigst Dich hier jedenfalls völlig unfähig, einem GANZ KURZEM
Gespräch zu folgen... wahrscheinlich fühlst Du Dich deshalb so unwohl
und pöbelst zur Kompensation etwas rum...

Zu Deiner Erinnerung:

rkinet schrieb am 1. August 2005 9:21

> Das Grundgesetz schüzt die Privatspähre.

> Das höchste Gut ist aber die Würde des Menschen und der Erhalt der
> freiheitlich, demokratischen Grundordnung. Solange nicht entwürdigend
> vom Staat vorgegangen wird, sind begründete Kontrollen der
> Privatshäre auch zulässig.

Das ist juristisch einigermaßen korrekt zusammengefaßt. Achte auf
Worte wie
> nicht entwürdigend
> begründete

... nun ja, DAGEGEN hast Du ja auch nichts vorgebracht.

rkinet schrieb weiter:
> Hassprediger und Kriminelle geniesen keinen Schutz des GG - ebenso
> die leider mittlerweile üblichen Verleumdungen und Hetzen vieler
> VT-logen.

und auch das stimmt weitestgehend!
> Hassprediger
"Der Ausdruck Hassprediger ist eine im Jahr 2004 aus dem
journalistischen Umfeld in die öffentliche politische Debatte in
Deutschland gebrachte Bezeichnung für Personen, die unter religiöser
Verbrämung volksverhetzend aktiv sind."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hassprediger
>> volsverhetzend
dazu: http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

> Krimminelle
- meint im Allgemeinen diejenigen, welche mit ihrem Handeln einen
Tatbestand z.B. des StGB erfüllt haben.
Solche Leute genießen tatsächlich nur sehr eingeschränkt den "Schutz
des GG" - schließlich ist eine Gefängnisstrafe durchaus ein Angriff
auf die menschliche Würde - von den übrigen "Verwirkten" Grundrechten
aus Art.5, Art.8, Art.9, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 13 usw.
einmal ganz zu schweigen.
Selbst eine Geldstrafe ist immerhin ein erheblicher staatlicher
Eingriff in Art.14!

> Hetzer
->siehe "Volksverhetzung"

Ach, mein kleiner, peinlicher Suppenkasper "Mr." Mustard - Dein
Geplärre ging und geht ins Leere! Hättest Du doch bloß lieber
geschwiegen...

Altruist

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