Daß einige Grundrechte eingeschränkt werden können, sofern eine
Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden
kann, widerspricht nicht der prinzipiellen Bindung des Staates und
seiner Organe an das Grundgesetz.
Un da steht nun mal an erster Stelle z.B.
"Die Würde des Menschen (nicht: des Deutschen) ist unantastbar. (auch
nicht :"ist grundsätzlich mit Füßen zu treten"
-wie es Typen von deinem Schlag vielleicht gerne hätten)
Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden
kann, widerspricht nicht der prinzipiellen Bindung des Staates und
seiner Organe an das Grundgesetz.
Un da steht nun mal an erster Stelle z.B.
"Die Würde des Menschen (nicht: des Deutschen) ist unantastbar. (auch
nicht :"ist grundsätzlich mit Füßen zu treten"
-wie es Typen von deinem Schlag vielleicht gerne hätten)