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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 09.07.2005

Was willst du damit zum Ausdruck bringen?

Daß einige Grundrechte eingeschränkt werden können, sofern eine
Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden
kann, widerspricht nicht der prinzipiellen Bindung des Staates und
seiner Organe an das Grundgesetz.

Un da steht nun mal an erster Stelle z.B.
"Die Würde des Menschen (nicht: des Deutschen) ist unantastbar. (auch
nicht :"ist grundsätzlich mit Füßen zu treten"
-wie es Typen von deinem Schlag vielleicht gerne hätten)


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