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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

DDR-Recht

"Mit einer Mindeststrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft", so begannen die Texte im DDR-Strafrecht, wer z.B. Hochverrat begeht. Das war bereits ein Gespräch, welches interviewähnlich mit Journalisten oder ausländischen Personen geführt wurde, von denen der "Täter" "wußte oder wissen mußte" , daß diese dem Ansehen der DDR schaden könnten.
Insofern interessant, daß dies tatsächlich jeder sein konnte aus dem redefreien Ausland, dem bösen Feindjapitalismus. Eigentlich hätte nach der wörtlichen Formulurrung Honnecjer für hedes kritische geschriebene Interview, das er "Westjournalisten" gewährte, drei Jahre Haft verordnet bekommen müssen.
Genau die gleichen Maßstäbe gelten nun für weniggebildete Politiker, wenn man die man als "dumm" bezeichnen würde - selbst im zutreffenden, durch Fakten belegbaren Fällen: Hohe Personen sollen vor freuer Rede geschützt werden. Umgekehrt gilt das Gesetz aber wohl nicht, wenn ein Politiker große Teile des Volks als dumm, faul, arbeitsscheu diffamieren würde?
Wenn das so wäre, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt: Politiker wären grundlos besser gestellt, oder gibt es einen sachlichen Grund dafür? Daran wäre ich interessiert, der interessiert mich. Solche ungleiche Gesetzesanwendung ist undemokratisch, meiner Meinung nach. Es muß möglich sein, einen mir schlecht erscheinenden Menschen in durch seine Taten oder Worte begründbaren Fällen auch mal deftig zu vergleichen/benennen. Selbst ungerechterweise ist das möglich bei freier Meinungsäußerung, solange es nicht gegen die Exustenz des Menschen an sich geht (Aufruf zu starker Gewalt - was eine angebotene verbale Ohrfeige vielleicht nicht umfaßt, wohl aber alles, was wirklich körperliche Schäden erwarten läßt). Es muß sinnvolle und verständliche Grenzen geben: jegliche Gewaltphantasien - auch im Drohungsfall - oder derartige Taten sind inakzeptabel.
Das entstandene Gesetz geht auch mir zuweit. Es ist sicher sinnvoll, Politiker nicht mit Anzeigenstellungen zu beschäftigen, wenn dies Staatsanwaltschaften besser können. Das Maß macht aber die Musik, denn unsere Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Ein Kopf, der das anders sieht, und der Diktatur ist der Weg geebnet. Muß das so sein, oder kann man mit mehr Zeit, Fleiß und Intelligenz genauer formulieren, was man konkret nicht mag, und dieses für alle normalen Menschen gelten lassen?
Wäre nicht ein zeitliches Publikationsverbot bei Gewaltverherrlichung und anderen unerwünschten Äußerungen hilfreich, nebst vielen Äußerungsbeispielen, die für jeden nachlesbar dazugehören? Schwachkopf und Halsabschneider sind für mich normalerweise nicht mal eine Beschimpfung, sondern mögliche Charaktermerkmale einer Person, mehr ergibt erst der Kontext.
Wenn es dem Parlament an der Fähigkeit zur Gesetzgebung warum auch immer mangelt, hat der Siuvrrän tritzdem ein Anrecht auf verständliche, faire und realitätsbezogene Gesetze. Es könnre helfen, das Volk einzubeziehen. Volksabstimmung über den Wortlaut, und nicht nur Ja oder Nein, sondern alternative Texte und Wortlaute. Ich denke, das bringt dann die notwendige Unterstützung (und nicht Elitenselbstbedienung Gesetzen)

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