oslopolitisch schrieb am 24.11.2024 15:22:
manni66 schrieb am 24.11.2024 11:11:
bei einem „Schwachkopf“ oder „1 Pimmel“ ist das aber kein Problem? Das ist doch unfassbar.
Es kam in dem Fall doch gar nicht zur Wohnungsdurchsuchung !
In welchem Fall? Sowohl beim Schwachkopf als auch beim Pimmelgate gab es eine HD, wobei die beim 1 Pimmel im nachhinein dann als rechtwidrig eingestuft wurde vgl.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-wohnungsdurchsuchung-wegen-pimmelgate-war-unrechtmaessig-a-de489269-6589-453f-896f-56e728128cea
Tja, dass kann sich der Durchsuchte bzw. ehemalige Lebensgefährtin, dann schön einrahmen, denn Konsequenzen für die Staatsbüttel der Exe- und Judikative hat das natürlich keine....
bombjack