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  • Carvin

671 Beiträge seit 11.10.2001

Re: Beweisführung

Katzenbeisser schrieb am 24.11.2024 12:29:

Wenn jemand in auf Social Media derartige Posts macht, reicht zur Beweissicherung ein Screenshot auf. Da dies i.d.R. auf einem Hand gemacht wird, wird man in der Wohnung fast nie ein "Beweis" vorfinden.
Daher in m.M. eine Hausdurchsuchung in solchen Sachverhalten sinnlos. Da sie aber dennoch durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass der Zweck in Machtdemonstration, Einschüchterung und Repression besteht.

Das ist gängige Praxis bei vielen Staatsanwaltschaften und den sogenannten "unabhängigen" Richter. Jeder von denen würde damit in 1. jur. Staatsexamen hochkannt rausfliegen. Aber wenn diese Hürden erstmal genommen sind und die Menschen in Amt und "Würde" sind interessieren solche Kleinigkeiten nicht mehr.
Da geht es meiner Meinung nach zunächst um Macht und einen möglichen Beifang bei der Durchsuchung und Beschlagnahme von allen was man so möchte.

Das ganze nennt sich "Rechtsstaat".

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