Danke für die Einschätzung:
"Allerdings würde ich keine Wetten darauf abschließen, dass man damit immer vor Gericht durchkommt, denn auch hier wird ein Richter die Umstände und den Kontext der Äußerung würdigen - und wenn die Staatsanwaltschaft überzeugend darlegen kann, dass es nicht verhaltens- oder inhaltskritisierend, sondern eindeutig beleidigend gemeint war und die Formulierung lediglich der Verschleierung dieser Tatsache diente, guckste in die Röhre."
Ihre Darstellung macht mir Angst.
Grundsätzlich wäre es dann Möglich, dass dann auch alles Inhaltskritisierende als beleidigend ausgelegt werden könnte.
Es muss nur dahingehend Argumentiert werden, dass auch eine sachliche Kritik, die ohne beleidigende Wortwahl auskommt, inhaltlich nichts anderes aussagt, dass das Kritisierende dumm ist und damit auch der Adressat der Kritik.