Iamweasel schrieb am 24.11.2024 15:00:
https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html
und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Das ist die Antwort auf deine Frage:
Was macht eine Beleidigung gegen einen Nichtpolitiker und gegen eine Politker so besonders ?
Richtig?