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  • Rheinpreusse

mehr als 1000 Beiträge seit 13.12.2015

Was erhofft man bei einer Hausdurchsuchung zu finden,

wenn sie bei Online-Beleidigungen obligatorisch scheint

So jedenfalls klingt die Einleitung eines Interviews mit einem auf "Cybercrime" spezialisierten Staatsanwalt aus NRW unter der Überschrift "Hetze im Netz ist strafbar":

Ist der Fall strafrechtlich relevant, übernimmt das Landeskriminalamt NRW die Identifizierung der Beschuldigten. Verläuft diese erfolgreich, führen die örtlichen Polizeidienststellen Vernehmungen und Durchsuchungsbeschlüsse durch.

Hetze im Netz ist strafbar, polizei-dein-partner.de

Ein halbwegs spezialisierter Staatsanwalt sollte wissen, was ein Re-Tweet ist, und dass man die nicht langfristig auf der Festplatte bevorratet.

Wenn es so weitergeht, ist "Spezialist" bald genauso eine abfällige Bezeichnung wie es "Experte" jetzt schon sein sollte.

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