wenn sie bei Online-Beleidigungen obligatorisch scheint
So jedenfalls klingt die Einleitung eines Interviews mit einem auf "Cybercrime" spezialisierten Staatsanwalt aus NRW unter der Überschrift "Hetze im Netz ist strafbar":
Ist der Fall strafrechtlich relevant, übernimmt das Landeskriminalamt NRW die Identifizierung der Beschuldigten. Verläuft diese erfolgreich, führen die örtlichen Polizeidienststellen Vernehmungen und Durchsuchungsbeschlüsse durch.
Hetze im Netz ist strafbar, polizei-dein-partner.de
Ein halbwegs spezialisierter Staatsanwalt sollte wissen, was ein Re-Tweet ist, und dass man die nicht langfristig auf der Festplatte bevorratet.
Wenn es so weitergeht, ist "Spezialist" bald genauso eine abfällige Bezeichnung wie es "Experte" jetzt schon sein sollte.