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  • Capri

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2002

Re: "welcher AfD-Schwerverbrecher"

Marius2 schrieb am 30.08.2017 09:52:

An den Aus-
gängen der Verfahren kann aber kein Zweifel bestehen, die Beweislast lässt je-
weils nichts anderes als einen Schuldspruch zu.

Also wie gehabt "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Vorurteil", zu was den Aufwand treiben wenn das Urteil eh schon vor der Verhandlung gefällt ist, oder sind das Sonderfälle für 'rechte Straftaten' die sonst anders gehandhabt werden.

So nach dem Motto "Wer AfDler ist bestimme immer noch ich."

Gerade im Wahlkampf sind solche Anschuldigungen eine wirksame Sache, da vermute ich ehr das nach den Wahlen die Verfahren einfach eingestellt werden.

Und eine Frage stellt sich "wer sind bei solchen Methoden die wirklichen Faschisten"?

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